Leserbrief

Zur verkehrlichen Bedeutung der geplanten L 419

Ausgabe 43 vom 27. Oktober 2024

Das Oberverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für die L 419 wegen eines formalen Fehlers aufgehoben. Eine geplante Bundesstraße mit allen Merkmalen einer Autobahn kann nicht in einem Verfahren für Landesstraßen planfestgestellt werden.
In Anbetracht dieses grundsätzlichen Fehlers hat das Gericht alle sachlichen Einwände gegen die Planung dieser Straße nicht geprüft. Hierzu gehören die Auswirkungen der geplanten Straße auf das Klima, die Fällung vieler großer Laubbäume, die Zerschneidung und Verlärmung eines Erholungswaldes und der unzureichende Schutz benachbarter Wohngebäude vor Verlärmung und Hochwasser.
Besonders schwerwiegend ist jedoch die Frage nach der verkehrlichen Bedeutung einer „autobahnähnlichen Straße“, die nach ihrer Fertigstellung bei Erbschlö als Torso geendet hätte. Dieser Torso sollte über die bestehende zweistreifige Parkstraße und der ebenso schmalen Blombachtalbrücke an die Jägerhaus Straße angebunden werden. Die Verkehrsstaus auf der Parkstraße würden durch den Neubau des 1. Bauabschnittes der L 419 nicht gemindert werden.
Um dieses Problem zu lösen, soll die L 419 direkt an die Autobahn A 1 angeschlossen werden. Für diese angedachte, etwa ein Kilometer lange, vierstreifige Neubaustrecke mit einer neuen Anschlussstelle gibt es jedoch keine Planung. Die neue Anschlussstelle an die Autobahn kann nur die Bundesstraßenverwaltung planen und bauen. Nach den Vorstellungen der Landesstraßenbauverwaltung sollte daher der Bund diese Straße irgendwann planen, offenlegen und bauen. Wie der Erläuterungsbericht zur geplanten L 419 ausweist, gibt es hierzu keine rechtlichen Vereinbarungen und auch keinen Zeitplan. Auch im „Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2030“ finden sich keine Hinweise. Die Planung, Finanzierung und Ausführung dieser neuen Bundesstraße steht in den Sternen. Ohne Anschluss an die Autobahn ist jedoch der autobahngemäße Ausbau des 1. Teilabschnittes der L 419 sinnlos.
Es ist zu hoffen, dass der Straßenbau des Landes, gemeinsam mit der Bundesstraßenverwaltung, für den Ausbau der L 419 eine neue, menschen- und umweltfreundliche Verkehrsplanung erstellen wird. Nach vorliegenden Erfahrungen dürften hierfür mindestens 10 Jahre erforderlich sein.

Haimo Bullmann
Echoer Straße 54 B
42369 Wuppertal

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