Ausgabe 09 vom 02. März 2025
In unserer repräsentativen Demokratie haben Medien eine wichtige Vermittlerfunktion zwischen dem Staat, seinen AkteurInnen und BürgerInnen: Sie sichern einen öffentlichen Kommunikationsraum mit der Möglichkeit des freien (Meinungs-)Austausches, über den staatliches Handeln legitimiert und gleichzeitig kontrolliert werden kann.
Folgerichtig wurde beispielsweise der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) nach dem Vorbild der britischen BBC von den Vätern des Grundgesetzes dezentral, weitgehend staats- und marktfern eingerichtet.
Medien, die sich durch Achtung von Wahrheit und Objektivität, Unparteilichkeit, gute Recherche, ethische Ansprüche, Integrität und Achtung der Persönlichkeitsrechte auszeichnen, geben BürgerInnen (politische) Orientierung und tragen zur Etablierung demokratischen Bewusstseins und politischer Meinungsbildung in der Bevölkerung bei.
Gerade in heutiger Zeit, in welcher die Online-Medien ein Überangebot ungefilterter Informationen bereithalten, radikale Meinungen emotionalisiert und simplifiziert zu „Informationen“ oder „Nachrichten“ und „Facts“ erhoben werden, „Fake-News“ und bewusste Desinformationen Platz greifen, Hass-Reden und Beleidigungen Öffentlichkeit finden, muss der demokratische Staat eine Medienlandschaft mit publizistischer Vielfalt und faktenbasiertem Journalismus sicherstellen und stärken.
Es braucht ein Gegengewicht zum Internet, das wie ein „Bypass“ undemokratischen, mehr und mehr auch aus dem autokratischen Ausland gesteuerten AkteurInnen ermöglicht, ihre Zielgruppen unmittelbar, mit gezielter Desinformation an seröser Berichterstattung vorbei, zu beeinflussen. Ein Ausgleich von Informationsasymmetrien spielt also bei dem heutigen „Information“-Overload eine wichtige Rolle.
Deshalb haben sowohl Forderungen der Rechtspopulisten nach Einschränkungen der Medienlandschaft in Form eines rigorosen Eindampfens des ÖRR zu einem reduzierten „Grundfunk“ als auch Forderungen nach Beseitigung sämtlicher Begrenzungen der Redefreiheit, wie vom amerikanischen Vizepräsidenten Vance jüngst auf der Münchner Sicherheitskonferenz angemahnt (und mit unverhohlenen Drohungen versehen), in unserer Demokratie nichts zu suchen.
Ersteres hat unser Land schon einmal erlebt… Und Vance hat Meinungsfreiheit sicher falsch verstanden, wenn er auf X sagt: „Jemanden zu beleidigen, ist kein Verbrechen…“ Was ist es denn dann? Etwa „Excellent Speech“? Oder doch nur die vom „Chefzäpfchen“ hinausposaunte verquere Ansicht von Meinungsfreiheit des „Wutmännchens in Chief“ und Putin-Freunds Donald Trump?
Man kann und man soll in unserem Land seine Meinung sagen dürfen, das macht unsere Demokratie schließlich aus und unterscheidet Deutschland angenehm von autoritären Staaten.
Zu begrüßen ist aber auch ein Rahmen für die Freiheiten die uns Art. 5 GG gibt, welcher die Persönlichkeit und die Ehre des Einzelnen schützt.
Deshalb lebe ich gerne in Deutschland und nicht in Russland und (jetzt) nicht in den U.S.A.
Jürgen Brebach
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