Leserbrief

Umweltschützer gegen den Ausbau der L 419

Ausgabe 16 vom 23. April 2023

Überraschenderweise lässt man uns im Titelartikel als Befürworter des Ausbaus zu Wort kommen, obwohl niemand mit uns gesprochen hat. So bedient man sich unserer Homepage und vermisst dort „eine Stellungnahme zum Mobilitätswandel, die weniger Individualverkehr in den kommenden Jahren prognostiziert“. Die Erklärung ist denkbar einfach: weil es einen solchen Mobilitätswandel – jedenfalls nicht in den nächsten drei Jahrzehnten – geben wird.
Eine Langzeitstudie des Bundesverkehrsministeriums, die hinsichtlich der Gesamtprognose jährlich – zuletzt im vorigen Monat – aktualisiert wird, belegt eindeutig, dass der Individualverkehr bis 2051 um 13% und der Güterverkehr auf den Straßen um 46 % zunehmen wird.
Der PKW wird dann trotz angestrebter Verkehrswende nahezu unverändert einen Anteil von 68 % am Verkehrsaufkommen haben. Also stimmt doch unsere immer wieder vorgetragene These: Es wird mehr Verkehr geben, ob mit oder ohne Ausbau.
Also muss u. E. auch die L 419 zwingend notwendigerweise ausgebaut werden, um diesen zusätzlichen Verkehr aufnehmen zu können. Anderenfalls wird es auf den Südhöhenstraßen noch deutlich chaotischer werden, als es heute schon ist. Und das alles wollen die Ausbaugegner den Ronsdorfern noch über viele Jahre zumuten?
Wer das als „schwache Argumentation“ zur „Stimmungsmache“ versteht, muss sich im Gegenteil selbst den Vorwurf, populistisch zu argumentieren, gefallen lassen.
Dass das RVV-Spendenvolumen als Indiz dafür genommen wird, dass „der Widerstand der Bürgerinnen und Bürger weiter an Bedeutung gewinnt“, ist eine zweifelhafte Schlussfolgerung; solange die Anzahl der Spender nicht genannt wird, bleibt die reine Summe eine intransparente Größe.
In diesem Zusammenhang stellen wir uns auch die Frage, in welchem Maße die Ablehnung des Ausbaus von den RVV-Mitgliedern getragen wird; eine Befragung hat dort (übrigens ebenso wie bei der der „umgefallenen“ SPD) nicht stattgefunden.
Und es wäre ehrlich, wenn endlich mal jemand sagen würde, dass die angegebene Flächeninanspruchnahmen im süd­lichen RVV-Gebiet (beim nörd­lichen Teil wurde schon beim seinerzeitigen Rückerwerb mit dem Bund die Abtretung eines für den Ausbau benötigten Areals notariell vereinbart!) bei weitem nicht so groß sind, wie immer wieder dargestellt wird, zumal die Straße dort nach Norden verschwenkt wird. Ein nicht unerheblicher Teil der genannten 2,6 ha werden nach Ausbau der Natur und somit auch dem Erholung suchenden Menschen als Ausgleichs- bzw. Ersatzfläche wieder zur Verfügung stehen.
Und diese Menschen werden durch einen dann zügig fließenden Verkehr mit weniger CO², weniger Feinstaub und weniger Lärm konfrontiert. Und genau dafür setzen wir uns nach wie vor engagiert ein und sehen gelassen und erwartungsfroh dem Tag entgegen, an dem der Planfeststellungsbeschluss vorliegt.

Wolfgang Luchtenberg
per Mail

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