Leserbrief

Ressort Straßen und Verkehr 104.2

Ausgabe 32 vom 11. August 2024

Frau Dr. Nicola Wessels,
ich habe Ihnen schon einige Schriftstücke zukommen lassen. Beim Befahren der Elias-Eller und der Erbschlöer Straße musste ich feststellen, daß alle Schreiben umsonst waren.
Die Bordsteine in allen abgehenden Straßen wurden in keiner Weise den Bestimmungen entsprechend abgesenkt. Die Bauleiter der ausführenden Baufirmen (u.a. Jacobi – Strabag und mehr) sind offensichtlich nicht instruiert worden, die Bordsteine in den abgehenden Straßen rechts, links und in den Querungen die Bordsteine auf eine Anstoßhöhe von R=1,5 cm und einer Länge von 1,00 m abzusenken.
Die Gehwege sollten mit einem Gefälle von ca. 5% angeglichen werden.
Dieses sollte alles nach Vorgabe des Normenausschusses für Bauwesen (NABau) eingerichtet werden. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz § 4 sind diese Ausführungen vorgegeben.
In anderen EU-Staaten gelingt es, den behinderten Bürgern solche Dinge ohne Repessalien zuzugestehen. Die Gesetze sind auf unserer Seite.
Die Aussage unseres Oberbürgermeisters Prof. Dr. Uwe Schneidewind, die Bordsteine seien historisch gewachsen, entbindet die städtischen Mitarbeiter nicht von der gesetzlichen Ausführung.
Ich bitte ALLE Rollstuhl- und Rolatorennutzer*innen in Wuppertal und umliegenden Orten die beschriebenen Probleme aufzugreifen und ebenfalls ihrer Stadtführung vorzutragen.
Nur Einigkeit macht stark. Die Schriftstücke eines einzelen Bürgers werden in den Papierkorb geworfen.
Des Weiteren sollten sich alle krankheitsgeplagten Bürger an einer Stelle der Stadt treffen und in einer Gruppe eine durchgehende, stark befahrene Straße den Verkehr mit den Hilfsgeräten zum Erliegen bringen.
Die Obrigkeit muss merken, daß die Straßen und Bordsteine nach den gültigen Gesetzen auszubauen sind.
Nur wenn der Verkehr zum Erliegen kommt, werden andere Verkehrsteilnehmer auf die Probleme aufmerksam.

Bernd Willi Zimmermann
Im Rehsiepen 65
42369 Wuppertal

Leserbriefe geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Der Verlag behält sich das Recht auf Kürzung vor. Anonyme Zuschriften können nicht berücksichtigt werden.

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