Leserbrief

Pro und Contra zum Ausbau der L419

Ausgabe 10 vom 10. März 2024

Wenn man sich nach fünfzig versicherungspflichtigen Berufsjahren im sogenannten Ruhestand befindet, gibt es genug Zeit, Zeitung zu lesen.
So lese ich gerne und mit großem Interesse die unterschiedlichen Auffassungen zum Ausbau der L419.
Zu politischen Entscheidungen wie auch die des angegebenen Ausbaus habe ich eh eine kritische Einstellung, da ich weiß, dass es in Deutschland möglich ist, entsprechende Entscheidungsstellen zu besetzen, ohne dass die entsprechende Person die dafür nötige Ausbildung erfahren hat.
Es macht den Eindruck, dass man dort anderen Herren dient, ganz bestimmt aber nicht der „normalen“ Bevölkerung.
Zurück zur L419.
Da plant man einen vierspurigen Ausbau plus Busspur. Diese vierspurige Autobahn endet dann ca. 200 Meter vor der zweispurigen Blombachtalbrücke.
Für einen weiteren Abfluss des sich dann vierspurig statt zweispurig stauenden Verkehrs gibt es keine andere Möglichkeit wie bisher über die inzwischen altersschwache, zweispurige Blombachtalbrücke.
Eine Lösung wäre der Anschluss an die A1. Der ist aber nicht einmal geplant.
Der Ausbau verhindert also keinen Verkehrsstau, sondern erhöht diesen Stau von zwei auf vier Spuren.
Entschuldigung, aber wie doof muss man sein, um so zu planen.
Wenn also überhaupt, – zuerst Anschluss an die A1, so dass der Verkehr abfließen kann, dann erst Ausbau der L419.
Was passiert bei einem Ausbau?
– Hunderte von Grundstücksquadratmetern, die sich jetzt noch in privatem Eigentum befinden, müssen enteignet werden.
– Tausende von Quadratmetern, die heute noch fruchtbarer Boden sind, werden versiegelt werden.
– Hunderte zum Teil sehr große, alte Bäume müssen gefällt werden.
– Ein Naherholungs wird erheblich negativ verändert.
– Der Lärmschutz ist trotz der geplanten Lärmschutzwände nicht gewährleistet.
– Die Kosten wahrscheinlich weit über 100 Millionen Euro.

Gerhard Lenz
Wuppertal-Ronsdorf

Leserbriefe geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Der Verlag behält sich das Recht auf Kürzung vor. Anonyme Zuschriften können nicht berücksichtigt werden.

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