Ausgabe 11 vom 17. März 2024
Jahrelange Verhandlungen waren nötig, um einen Standort für die Forensik zu finden. Der Rat der Stadt hat sich mehrheitlich für die Kleine Höhe ausgesprochen, ein aufwändiges B-Plan-Verfahren wurde eingeleitet, unter Mitwirkung der Öffentlichkeit.
Völlig unabhängig von diesem Plan und in einem anderen Verfahren hat man sich im Rat der Stadt mehrheitlich entschieden – ebenfalls nach zähen Verhandlungen – für die Gebäude der Bereitschaftspolizei nun an der Parkstraße Planungsrecht zu schaffen, nachdem die Forensik an der Müngstener Straße erfolgreich verhindert wurde. Man wollte das Gelände der Polizei für Wohnbebauung nutzen. Für das Gelände an der Parkstraße wurde ein rechtskräftiger, vorhabenbezogener Bebauungsplan verabschiedet.
Alle Verfahren unter Federführung der GroKo.
Nun geschah es, dass die GroKo platzte und einer der Partner um eine neue Liäson warb, unter anderem in Ermangelung eines eigenen OB-Kandidaten.
Es kam zu einer Zwangshochzeit (die inzwischen mit einer Scheidung endete) und als Geschenk wurde die Kleine Höhe als Forensik-Standort gegen die Parkstraße getauscht.
Ein rechtsgültiger vorhabenbezogener B-Plan wurde mir nichts dir nichts vom Tisch gefegt.Wie das möglich ist, kann man in der Drucksache VO 1115/24 unter der Headline „Erläuterung des weiteren Verfahrens“ nachlesen. Diese Drucksache wurde von der Stadt Wuppertal gestellt und sagt aus, dass man dieses nun neu geschaffene Baurecht ablehnt. Dies ist leider nur ein formeller Akt, da die Gemeinde nur ein Anhörungsrecht hat.
Besonders interessant in der Drucksache ist der Satz „§37 BauGB stellt einen zu §31 Abs. 2 ergänzenden Befreiungstatbestand für Vorhaben des Bundes und des Landes mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung dar“.
Das bedeutet, dass Ministerien, wenn eine öffentliche Zweckbestimmung vorliegt, „bauaufsichtliche Zustimmung“ an die Stelle der einmal vom Rat gefassten Beschlüsse treten können.
Somit kann sich der öffentliche Bauherr über das Planungsrecht der Gemeinde hinwegsetzen.
Nun sind alle Formalitäten zum Bau der Forensik erfüllt, das Land hat entschieden und alle Verfahren, Sitzungen, öffentliche Veranstaltung mit Bürgerbeteiligung wurden ignoriert und waren vergeblich.
In einem anderen brisanten Fall, nämlich dem Planfeststellungsbeschluß für den Ausbau der Parkstraße hat man uns erzählt, dass zuständige Ministerium habe sich zwingend an die Beschlussfassung des Rates der Stadt Wuppertal zu halten und das Verfahren sei nicht außer Kraft zu setzen.
Die hier von mir beschriebenen Vorgehensweisen sind Paradebeispiele dafür, wie man mit einmal gefassten demokratischen Entscheidungen umgeht und Wege findet, je nach Parteiinteressen solche zu umgehen.
Dorothea Glauner
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