Leserbrief

Ist eine Autobahn durch Ronsdorf noch zeitgemäß?

Ausgabe 38 vom 22. September 2024

Dieser Titel ist schon falsch gefasst. Es gibt keine Autobahn in unserem Stadtgebiet.
Die Anbindung der L 419 an die A 1 wurde schon 1974 vorgesehen, die Anbindung sollte Autobahndreieck Erbschlö-Linde heißen.
Dieses Projekt sollte schon vor dem 6-streifigen Ausbau der A 1 durchgeführt werden, ist aber bis nach dem Ausbau des Burgholztunnels zurück- gestellt worden.
Die nord-östliche Bebauung an der Otto-Hahn-Straße oberhalb der Ausfahrt zur L 419 wurde schon dem zukünftigen Abstieg angepasst, die letzte Fabrikationshalle ist schräg ausgerichtet.
Die L 419 kann keine Autobahn werden, der bisher gebaute Bereich vom Burgholztunnel/Hahnerberger Tunnel bis zum Lichtscheider Überflieger ist eine normale 4-streifige Landstraße mit Mittelstreifen ohne Begleitstreifen mit ÖPNV-Haltestellen (Kapellen) und verkürzten Zu- und Abfahrten. Die Zufahrten haben verkürzte Beschleunigungsstreifen mit Vorfahrt-achten-Beschilderung. Die auffahrenden Verkehrsteilnehmer beachten nicht die Vorfahrt und quetschen sich in den fließenden Verkehr in der Hoffnung, einer wird schon Bremsen oder wechselt die Fahrspur.
Die kreuzungsfreie Anbindung der Staubenthaler Straße und Erbschlöer Straße beschleunigt nicht nur den abfließenden Verkehr zur A 1 sondern auch den zufließende Verkehr nach Ronsdorf.
Die Verbindung A 46 – L 419 – A 1 ist und bleibt eine Landstraße. Hier muss ein mindestens 2,00 m breiter Begleitstreifen angebaut werden, eine Reifenpanne sorgt schon in den Stoßzeiten für eine Behinderung. Die L 419 ist und wird keine Autobahn und führt nicht durch Ronsdorf, tangiert den Ortsbereich nur an der Nordseite. Hier stört die Bebauung am Erich-Hoepner-Ring und die Zufahrt zur Ronsdorfer Sportanlage mit dem Parkplatz. Alle auf den Grünstreifen parkenden Fahrzeuge müssten sowieso wegen Zerstörung der Flächen abgeschleppt werden. Die Zufahrten könnten über die Heinz-Fangmann-Straße, Zufahrt zur Finanzschule-Justizvollzugsanstalt und der Anbindung Erbschlöer Straße angelegt werden. Die nördliche Anbindung der Staubenthaler Straße könnte auch bis zur Heinz-Fangmann-Straße durch die z. Z. noch brach liegende Fläche gebaut werden.
Die L 419 kann und muss verkehrsgerecht ausgebaut werden, die Naherholungsgebiete nördlich und südlich der vorgesehenen Trasse können mit einer Fußgängerbrücke in Höhe der jetzigen Bushaltestellen verbunden werden. Bei richtiger Gradientenplanung kann die L 419 vom Überflieger an schleifend abgesenkt werden, die Staubenthaler Straße wird über die neue Höhenlage geführt, eben so die Erbschlöer Straße.
Der bestehende Bewuchs kann in großem Umfang bleiben und die Naherholungsgebiete können weiterhin ohne Einschränkung besucht werden.

Bernd Willi Zimmermann
Im Rehsiepen 65
42369 Wuppertal

Leserbriefe geben nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder. Der Verlag behält sich das Recht auf Kürzung vor. Anonyme Zuschriften können nicht berücksichtigt werden.

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