Ausgabe 39 vom 29. September 2024
Das OVG Münster hat nach unserem Wissensstand der beklagten Bezirksregierung mitgeteilt, dass man der Argumentation des Klägers (das Land hätte wegen der späteren Hochstufung zur Bundesstraße nicht planen dürfen, sondern der Bund) folgen werde. Die Bezirksregierung hat das wohl sang- und klanglos akzeptiert. Die Kernthemen der Klage (Flächeninanspruchnahme/Umwelt- und Naturschutz/Ökobilanz/Verkehrsentwicklung etc.) haben dabei nicht die geringste Rolle gespielt. Stattdessen ist nur ein Formfehler Auslöser dafür, dass der Ausbau der
L 419 auf Jahre gestorben ist. Wir nehmen das mit großem Bedauern, aber wegen der Umstände mit der Faust in der Tasche zur Kenntnis.
Das ist kein Sieg der Argumente, sondern ein Armutszeugnis und eine Bankrotterklärung der hochbezahlten Experten, die dieses Vorhaben seit 15 Jahren juristisch begleiten. Und das gilt gleichermaßen für Land und Bund, denn bundesseitig wurde uns mehrfach schriftlich (zuletzt am 22.8.23) bestätigt, dass die Planung beider Abschnitte durch den Landesbetrieb Straßen NRW erfolgt. Kein einziges Wort darin zu der jetzigen „Formalität“. Der Bund kennt die Planung durch das Land, weiß aber nicht, dass er der Herr des Verfahrens sein muss. Spätestens hier hätte ein Hinweis auf einen juristischen Fallstrick kommen müssen!
Da stellt sich uns die ernsthafte Frage, ob das in Land und Bund wirklich Unwissenheit (um es zurückhaltend zu formulieren) oder bewusste Ignoranz ist. Das erste wäre fatal, das zweite ein handfester Skandal.
Zudem fragen wir uns, wie denn das Planungsergebnis in Bundesregie im Verhältnis zum jetzigen Beschluss aussähe. Gäbe es markante Unterschiede? Die durch Fachleute bestätigte Antwort: NEIN! Nicht einmal marginale!
Und nun? An den Fakten hat sich nichts geändert:
Der Verkehr wird auch ohne Ausbau zunehmen.
Die schon heute unterdimensionierte L 419 wird weiter frequentiert.
Die seit Jahren bestehenden Dauerstaus in beiden Richtungen werden größer.
Die bisherigen Schleichwege in der Innenstadt werden zu bestimmten Zeit zum Standard und damit zu einer noch größeren Belastung für die Ronsdorfer Bürger.
Der Ortschaft Linde wird die letzte Luft zum Atmen genommen.
Da die Landesregierung ja kürzlich erst bestätigt hat, dass sie dieses in der Prioritätenliste ganz oben stehende Projekt weiter verfolgen wird, könnte aufgrund der möglichen Gerichtsentscheidung sofort neu geplant werden. Da das in Deutschland bekanntlich nicht so schnell geht, wird meine Generation (und wahrscheinlich auch die etwas jüngere) wohl nicht mehr in den Genuss eines neuen Planfeststellungsbeschlusses kommen.
Das alles stellt unsere Arbeit auch für die Zukunft im Grunde genommen infrage.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Luchtenberg
Pressesprecher der Aktion
Ronsdorfer für die L 419
Anmerkung der Redaktion:
Leider – aber auch verständlicherweise – sind die von Ihnen angesprochenen Kernthemen (Flächeninanspruchnahme/Umwelt- und Naturschutz/Ökobilanz/Verkehrsentwicklung etc.) nicht behandelt worden. Aber bedenken Sie bitte: Wer vertieft sich denn schon weiter in die Problematik, wenn bereits zu Beginn der Lektüre der Verfahrensfehler offenkundig wird?