Leserbrief

GRÜNE zum Gerichtsurteil zur L419

Ausgabe 45 vom 10. November 2024

Die GRÜNE Ratsfraktion sieht das Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts zum Ausbau der L419 als autobahnähnliche Straße als Chance für die Weiterentwicklung der Verkehrspolitik auf Landes- und Kommunalebene.
Timo Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher: „Wir freuen uns zu hören, dass die Klage des Ronsdorfer Verschönerungsvereins erfolgreich war. Es ist ein schönes Beispiel dafür, wie wichtig Engagement von Vereinen für unsere Gesellschaft ist. Wir bedanken uns bei allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben. Dadurch können Ronsdorf die extrem negativen Auswirkungen des Ausbaus der L419 erspart bleiben.“
Claudia Schmidt, Fraktionsvorsitzende der BV Ronsdorf, ergänzt: „Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an den Ronsdorfer Verschönerungsverein, der mit der Klage gegen den Feststellungsbescheid zum Ausbau der L419 das ermöglicht, wozu die Stadtpolitik nicht in der Lage war. Ich bin wirklich froh, dass das Projekt „autobahnähnlicher Ausbau“ gestoppt werden kann. Deutlich wird dabei vor allem, dass die Politik auf Landesebene, indem sie nur „größer, breiter und damit ist der Verkehr schneller“ gedacht und geplant hat, im Übrigen immer gegen die Stimmen der Grünen im Landtag und Stadtrat, grobe Fehler begangen hat und anscheinend vergessen hat, Vorgaben zu berücksichtigen. Da das Urteil jetzt für den Verschönerungsverein ausfällt, wird damit eine überholte und absolut aus der Zeit gefallene Verkehrsplanung verhindert.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ratsfraktion
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42269 Wuppertal

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