Leserbrief

Bürgerantrag

Ausgabe 41 vom 15. Oktober 2023

Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeverordnung NRW.
Hiermit stelle ich als schwerbehinderter Bürger der Stadt Wuppertal an den Rat der Stadt Wuppertal folgenden Antrag:
Der Stadtrat wird hiermit aufgefordert, bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen darauf zu achten, dass spezielle Bordsteine im Rahmen von barrierefreiem Bauen passend eingerichtet werden.
Die Bordsteine müssen an Einmündungen, Querungen und Kreuzungen auf jeder Seite des Verkehrs mit einer Länge von mindestens 1,00 m und einer behindertengerechten Anstoßhöhe von 0,0 cm erstellt werden. Die Führung für sehbehinderte Bürger und das Abführen von Wasser ergibt sich aus der Anschrägung 0,0 cm bis 3,0 cm im Bordstein.
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass bei allen Umbaumaßnahmen ebenfalls diese behindertengerechten Maße durch die für barrierefreies Bauen angebotenen Steine eingebaut werden.
Außerdem sind in den Ballungszentren der Innenstädte die angeführten Schwerpunkte schnellstmöglich Zug um Zug behindertengerecht passend umzusetzen.
Den Nutzern von Rollstühlen und Rollatoren muss ein unfallfreies Befahren aller öffentlichen Straßen und Wege gewährleistet sein.
Dieses ist im § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz festgeschrieben.
Details sind in der DIN 18040-1/2 und in der neuen EU-Norm EN 1340 beschrieben. Alles wurde im Normenausschuss fur Bauwesen (NABau) erarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Willi Zimmermann
Im Rehsiepen 65
42369 Wuppertal

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