(Ro./JoB) Die Überraschung war groß, als sich am Anfang der Woche die Meldung verbreitete, dass die vorläufige Prozess-Einschätzung des Ober-verwaltungsgericht (OVG) Münster das gesamte Verfahren um die Planfeststellung zum Ausbau der L 419 wegen eines Zuständigkeitsfehlers infrage stellte.
Von dieser Meldung waren sowohl Befürworter*innen als auch Gegner*innen des großen Bauprojektes völlig überrascht. Das OVG hat Bedenken in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur L 419. Die rechtliche Bewertung sieht den Ausbau der L 419 als Bundesstraße im Aufgabenbereich unter den Planungs-Vorgaben des Bundesfernstraßenrechts.
Die Planung ist aber unter den Maßgaben und nach den Richtlinien des Landesstraßenrechts entstanden. Dadurch ergäben sich wahrscheinlich Verfahrensunterschiede und andere Bewertungskriterien gegenüber dem Umland und der Bevölkerung.
Zu dieser vorläufigen Einschätzung kann in der mündlichen Verhandlung am 9. Oktober in Münster von den beiden Parteien noch Stellung bezogen werden.
Der Formfehler ist nur ein Aspekt in der Voreinschätzung des OVG, aber da bleiben ja auch noch genug andere wichtige Punkte, die bewertet werden müssten: Umweltaspekte und Klimaziele beispielsweise.
Das Echo in den Parteien ist natürlich kontrovers wie eh und je. Während die Grünen jubilieren, ist die Stimmung in der SPD gespalten, da die Ronsdorfer Stadtratsmitglieder in Fragen L 419 immer gegen das Votum ihrer Parteikollegen aus dem Tal gestimmt und sich Ronsdorfer Interessen verschrieben haben.Die CDU sieht wie die FDP im OVG-Vorbescheid eine Riesenkatastrophe und drängt auf schnelle Entscheidungen vom Bund.
Durchweg aber herrscht Unverständnis über das Unvermögen der Behörden, der verantwortlichen Sachbearbeiter und der Entscheidungsgremien, die über diesen langen Entwicklungszeitraum Sachverhalte nicht richtig zu analysieren wussten, nicht verstanden zu haben und ordnungsgemäß gehandhabt zu haben. Und in diesem Zusammenhang taucht dann natürlich auch verstärkt die Frage nach der Verantwortlichkeit auf – und nach den schon eingesetzten Geldern (Schätzungen nach sollen es an die 80 Millionen sein).
Bei aller Genugtuung, sich erfolgreich gewehrt zu haben, bleiben offene Fragen:
Wer trägt eigentlich die Kosten für das Verfahren?
Bekommt der Ronsdorfer Verschönerungsverein als gemeinnütziger Klageführer bei einem positiven Rechtsspruch Kosten erstattet?
Wie schnell und unter welchen Vorraussetzungen könnte der Ausbau der L 419 doch noch erfolgen und wie will man dann reagieren?
Das Ansinnen der FDP und jetzt auch der CDU, den Bund so schnell wie möglich die Planung übernehmen zu lassen, ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant, da das OVG ja gerade erst die Grundlagen zur Planung als falsch eingestuft hat.
Die Ausbaugegner*innen der Bürgerinitiative „Keine Autobahn durch Ronsdorf“, die sich aus kleinsten Anfängen erst spät der Unterstützung von Grünen, NABU, students for future, Greenpeace, VCD, adfc, BUND und vielen anderen Organisationen sicher sein konnten, sehen in dem Vorentscheid eine Bestätigung ihres vehementen Widerstandes gegen diesen Planfeststellungsbeschluss und eine weitere Motivation, sich als Bürgerinnen und Bürger gegen unverständliche Entscheidungen zur Wehr zu setzen und um Rechtmäßigkeit zu kämpfen.