(Ro./PK) Seit Anfang Juli dieses Jahres sind an der Kreuzung An der Blutfinke / Rädchen / Talsperrenstraße Verkehrszeichen (Markierungen) auf den Straßenbelag aufgebracht worden. Sie erschließen sich auf den ersten Blick nicht. Einige Leser:innen setzten das SonntagsBlatt auf die Spur. Die Markierungen sind groß. Jeweils zwei schraffierte Flächen sind um einen „leeren“ Mittelteil angeordnet und von einer durchgehenden weißen Linie umrandet.
Bei den schraffierten Flächen handelt es sich um das Verkehrszeichen 298, ein sogenanntes Sperrflächenzeichen, das von keinem Fahrzeug befahren oder überfahren werden darf. Es soll den Verkehrsfluss einengen und durch diese Begrenzung sicherer machen. Zumeist wird es am Straßenrand aufgebracht. Auch das Parken auf dieser Fläche ist verboten. Eine Missachtung dieses Verbots hat ein Bußgeld zur Folge. Das bloße Befahren der Markierungen wird mit 10 Euro geahndet. Der Strafkatalog endet bei 40 Euro, die dann fällig werden, wenn man zum Beispiel auf dieser Fläche gewendet und dadurch einen Unfall ausgelöst hat.
Nun ist die Straßenfläche an besagter Stelle bereits ziemlich eng, sodass manche Autofahrer:innen gar nicht anders können, als zur Vermeidung einer Kollision über das Verkehrszeichen zu fahren. Offenbar wissen viele nicht, was das aufgebrachte Zeichen bedeutet.
Das SonntagsBlatt hat dazu die Stadt Wuppertal kontaktiert und eine Anfrage zur verkehrstechnischen Situation an diesem Ort gestellt. Unter anderem erklärte die Stadtverwaltung die leere Fläche in der Mitte des Zeichens 298. Sie sei für Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht, die dort die Straße überqueren können.
Die Anregung des SonntagsBlatts, die leere Fläche zum besseren Verständnisse aller Verkehrsteilnehmenden mit einem „Fußgänger-Männchen“ auszustatten, das man mit der gleichen weißen Farbe aufbringen könnte, wurde wohlwollend von Seiten der Stadt aufgenommen. Man wird sich mit dieser Anregung auseinandersetzen.
KW44 | 01.11.2026
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