Leserbrief

Energiespende für Mobilitätswende

Ausgabe 07 vom 19. Februar 2023

Betr. Politische Runde der VHS zum Ausbau der L419 vom 13.2.2023

Die baulichen Sachverhalte (wie Bau eines ca. 28 m breiten, bis zu 6-spurigen Straßenkörpers) waren unstrittig, jedoch lagen die Kontrahenten bei der Bewertung der Vor- und Nachteile dieser Planung weit auseinander.
Martin Schwefringhaus, Vorsitzender des Ronsdorfer Verschönerungsvereins (RVV), beschrieb detail- und kenntnisreich, dass der geplante Neubau u. a. eine erhebliche Zunahme des Schwerlastverkehrs bedeutet und weder den schwach motorisierten noch den Rad- und Fußverkehr berücksichtigt.
Im Gegenteil: durch die geplante Höherstufung zur Bundesfernstraße werden alle Verkehrsteilnehmer, die keine 60 km/h erreichen, explizit verboten sein. Daher regte er eine „kleine Lösung“ an, die bei baulich geringeren Eingriffen, einen zügigen Verkehrsfluss, ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer und weniger Flächenfraß ermögliche.
Dies wurde von einem professionellen Verkehrsplaner des VCD (Verkehrsclub Deutschland) ausdrücklich unterstützt. Der nannte die aktuelle Planung „einen Autobahnbau durch die Hintertür“, dessen Notwendigkeit durch sein Fehlen im Bundesverkehrswegeplan nicht belegbar sei. Wolfgang Luchtenberg (CDU) konnte als Befürworter diese Argumentation nicht entkräften, wiederholte stattdessen das altbekannte Credo, dass besserer Verkehrsfluss eine Umweltschutzmaßnahme darstelle. Er erntete damit vor allem Unverständnis.
Der RVV strebt eine Klage gegen die derzeitige Planung an mit dem Ziel, diese zu stoppen und einen verkehrstechnisch besseren Ausbau der 419 mit geringerem Flächenfraß zu initiieren. Hierzu werden etwa 50.000 Euro benötigt. Bürger und Unternehmen haben bereits über 40.000 Euro gespendet.
Daher der Aufruf an alle Leser: Wenn Sie dazu in der Lage sind und Ihre Energiepauschale noch nicht anderweitig verspendet haben ­– Energiespende für Mobilitätswende! Spenden Sie für die Klage!
RVV-Spendenkonto: Ronsdorfer Verschönerungsverein, DE 71 3305 0000 0075 7064 32, Zweck: Klage L 419

Waltraud Rinke
Hochbarmen

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