Mediadaten

Hier gibt es unsere Preisliste und das Verteilungsgebiet unserer Auflage zum herunterladen.

Preisliste Nr. 18 (gültig ab 1. Mai 2023, Gesamtauflage: 22.500)

Erscheinungsgebiet:
Wuppertal-Süd: Toelleturm, Lichtscheid, Böhle, Freudenberg, Friedenshain,
Großraum W.-Ronsdorf mit Umland, Blombach, Linde, Heidt,
RS-Lüttringhausen mit Hofschaften, Langenhaus,Oelingrath, Westen, Grund

Anzeigen-Schlusstermin donnerstags 18.00 Uhr

RSB Mediadaten

Technische Angaben

  • Gesamtauflage: 22.500 Stück
  • Regionalausgabe: W.-Süd., Ronsdorf, Lüttringhausen u. Umgebung
  • Papierformat: 350 x 510 mm
  • Satzspiegel im Text-/Anzeigenteil: 325 x 470 mm
  • Druck: Rollenoffset
  • Druckunterlagen: Aufsichtsvorlagen, Reinzeichnungen, Daten nach Absprache oder PDF 5.0 sw oder TIFF sw, 132 lpi
  • Farb-Druckvorlagen: Daten nach Absprache oder
    PDF 5.0 sw oder TIFF sw, 132 lpi Skalenandruck auf Zeitungspapier
  • Spaltenbreite: (7 Spalten) 44 mm (2sp 90 mm; 3sp 137,5 mm; 4sp 184 mm;
    5sp 231 mm; 6sp 278 mm; 7sp 324,5 mm) Grundschrift 10 p/12 p Times
  • Erscheinungsweise: wöchentliche Verteilung am Samstag
  • Rabattfähige Anzeigen-Mindesthöhe: 30 mm

Aufnahme- und Zahlungsbedingungen

  1. Der Werbungtreibende trägt selbst die Verantwortung für rechtzeitige Einreichung der Vorlagen und Anzeigentexte. Anzeigenschluss ist allwöchentlich donnerstags 18.00 Uhr.
  2. Bei fernmündlich übermittelten Anzeigen übernimmt der Verlag RSB keine Haftung für die Richtigkeit.
  3. Der Verlag RSB behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen. Von der Ablehnung wird der Auftraggeber umgehend in Kenntnis gesetzt.
  4. Anzeigenabschlüsse laufen, wenn nicht anders vereinbart, 1 Jahr, vom Einschalten der 1. Anzeige ab. Hierbei kommen die in unserer Preisliste vorgesehenen Mengen- und Wiederholungsrabattstaffeln zur Anwendung.
  5. Wird ein Auftrag aus besonderen Umständen nicht erfüllt, die der Verlag RSB nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag RSB zu erstatten.
  6. Der Verlag RSB liefert jeweils sofort nach Erscheinen der Anzeige einen Belegausschnitt mit Rechnung. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen.
  7. Beilagen dürfen im Format, Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich sein sowie keine Fremdanzeigen enthalten. Die Beilagen müssen gefalzt frei Haus RSB angeliefert werden. Für Beilagen wird kein Nachlass gewährt.
  8. Falls keine besonderen Größen-Vorschriften gegeben sind, wird die Anzeige in üblicher Form gesetzt. Es kommt die tatsächliche Abdruckhöhe zur Berechnung.
  9. Anzeigen- und Beilagen-Rechnungen sind sofort nach Rechnungsempfang ohne Abzug zu begleichen.
  10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe 1 v. H. über dem Diskontsatz der Landeszentralbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Die weitere Ausführung des Auftrages wird der Verlag RSB bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Konkursen, Zwangsvergleichen oder Klage entfällt der gewährte Nachlass.
  11. Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb 1 Woche nach Erscheinen der Anzeige/Rechnung zu erheben.
  12. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz.
  13. Erfüllungsort für beide Teile ist Wuppertal-Ronsdorf. Gerichtsstand ist Wuppertal.
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